Mit einem Antriebssystem ausgerüstete Fassaden- oder Dachelemente fallen beim Einbau unter die Maschinenverordnung (9. ProdSV), die gleichzeitig mit dem neuen Produktsicherheitsgesetz in Kraft getreten ist. Sie setzt die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in deutsches Recht um. Danach gelten Errichter, Metallbauer oder Fensterhersteller als Maschinenhersteller, wenn sie Antriebssystem und Fenster zusammenführen.
Die App dient dazu mittels einer Risikoanalyse von Kraftbetätigten Fenstern aufzuzeigen, welche Maßnahmen umzusetzen sind, damit eine Gefährdung vermieden werden kann. Diese Analyse ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Risikobewertung und Konformitätserklärung durch eine sachkundige Fachkraft.
Für die Instandhaltung von Feststellanlagen an Brandschutztüren ist die Einhaltung der vom Deutschen Institut für Bautechnik herausgegebenen Mitteilungen sowie die in der Zulassung enthaltenen Festlegungen zur Wartung vorgegeben. Das Türen-Protokoll soll bei der Bewertung des Ist-Zustandes einer solchen Feststellanlage vom Typ 1 helfen.